Zahl im Angebot
Sie wissen, welche Provision Andresen & Co. ausweist und wo Sie sie vor einem Auftrag nachlesen.
Die erste Zahl, die viele Käufer und Verkäufer hören möchten, ist die Maklerprovision. Auf Sylt steht sie nicht als verstecktes Inselgesetz an der Tür, sondern im jeweiligen Angebot und im Maklervertrag. Bei Andresen & Co. beträgt sie 3,57 % vom Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer. Das entspricht 3 % zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Beim Kauf von Wohnimmobilien gilt in Deutschland in der Regel die gesetzliche Teilung zwischen Käufer und Verkäufer. Wer welchen Anteil trägt, muss vor dem Auftrag klar sein – nicht erst beim Notar. Abweichungen sind möglich, aber nur wenn sie rechtzeitig und schriftlich festgehalten werden.
Die Courtage ist nicht dasselbe wie Grunderwerbsteuer, Notar- oder Grundbuchgebühren. Diese Positionen laufen getrennt und gehören in die Liquiditätsplanung. Eine Übersicht der Kaufnebenkosten steht unter Kaufnebenkosten auf Sylt. Die Provision selbst erklären die folgenden Abschnitte in der Reihenfolge, in der sie praktisch relevant wird.
Dieser Text ist eine Orientierung für den Sylter Markt, keine Rechtsberatung zum Einzelfall. Die verbindliche Regelung steht im Auftrag und im Exposé des konkreten Objekts.
Bei Andresen & Co. beträgt die ausgewiesene Maklerprovision 3,57 % vom Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer. Die Zahl steht im Angebot, nicht als nachträgliche Überraschung. Eine allgemeine „Sylt-Pauschale“ ohne Bezug auf den konkreten Auftrag gibt es nicht; maßgeblich ist, was für dieses Objekt vereinbart wird.
3,57 % sind 3 % zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ob dieser Satz auf Ihrer Seite als Käufer, als Verkäufer oder – nach Teilung – auf beiden Seiten erscheint, hängt von Objektart und Vertrag ab. Bei Wohnimmobilien ist die Teilung der gesetzliche Normalfall. Gewerbe oder besondere Konstellationen können anders laufen; dann muss das vorab im Auftrag stehen.
Vor einem Gebot oder einem Verkaufsauftrag sollten Sie die ausgewiesene Provision in Euro umrechnen, nicht nur als Prozentsatz im Kopf behalten. Bei einem Kaufpreis von 1.000.000 € sind 3,57 % genau 35.700 €. Diese Rechnung gehört neben die Grunderwerbsteuer, nicht in dieselbe Zeile. Kurzantworten stehen auch in den FAQ zur Maklerprovision.
Beim Kauf von Wohnimmobilien teilen Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel nach den gesetzlichen Vorgaben. Umgangssprachlich heißt das oft Innen- und Außenprovision; rechtlich zählt, dass keine Seite einseitig mit der vollen Courtage belastet wird, während die andere nichts trägt, sofern das Gesetz die Teilung vorschreibt.
Abweichende Vereinbarungen sind nicht tabu, müssen aber klar dokumentiert sein, bevor Sie sich festlegen. Ein mündlicher Satz im Besichtigungstermin reicht nicht. Wir legen dar, welche Regelung für das konkrete Objekt gilt, und weisen die Beträge im Exposé beziehungsweise im Auftrag aus.
Für Verkäufer bedeutet das: Die eigene Hälfte mindert den Nettoerlös, ist aber nicht identisch mit Notar-, Grundbuch- oder Gutachtenkosten. Für Käufer bedeutet es: Die Provision ist Teil der Nebenkosten und sollte aus Eigenkapital planbar sein. Den Verkaufsablauf, in den die Courtage eingebettet ist, beschreibt Immobilie verkaufen auf Sylt.
Die Maklerprovision bezahlt die Vermittlung, nicht den Eigentumsübergang. Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Grundbucheintragung laufen daneben. Ebenso wenig sind Energieausweis, Sachverständige oder das Nachreichen fehlender Bauunterlagen in der Courtage enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Diese Trennung schützt vor falschen Netto-Rechnungen. Ein Verkäufer, der vom Angebotspreis nur die Provision abzieht, unterschätzt häufig Gutachten, noch offene Genehmigungen oder die Zeit bis zur Fälligkeit. Ein Käufer, der nur die Steuer einplant, unterschätzt die Käuferprovision und die Notarkosten.
Welche dieser Positionen in Ihrem Fall relevant sind, klären wir vor der Vermarktung oder vor einem Gebot. Die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein ist mit 6,5 % die größte einzelne Nebenkostenposition; sie ist im Ratgeber Grunderwerbsteuer auf Sylt beschrieben. Die Courtage bleibt daneben eine eigene Zeile.
Die Provision wird fällig, wenn der vermittelte Vertrag wirksam zustande kommt – in der Praxis mit Abschluss des Kaufvertrags beim Notar. Sie entsteht nicht schon durch ein Erstgespräch, eine Bewertung oder die Übersendung eines Exposés.
Einzelheiten, etwa bei der Weitergabe vertraulicher Objektinformationen, stehen in den AGB. Vor einem Auftrag erläutern wir den Fälligkeitszeitpunkt im Gespräch. Das erste Gespräch und eine erste Einordnung sind unverbindlich und ohne Beratungsgebühr.
Wenn Sie ein konkretes Objekt oder einen Verkauf prüfen, ist der sinnvolle nächste Schritt ein Termin, in dem Courtage, Nutzungsstatus und Zeitplan in derselben Unterlage stehen. Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder telefonisch. Die verbindlichen Konditionen stehen danach schriftlich fest – nicht erst nach der Beurkundung.
Sie wissen, welche Provision Andresen & Co. ausweist und wo Sie sie vor einem Auftrag nachlesen.
Sie können die gesetzliche Teilung bei Wohnimmobilien von abweichenden Vereinbarungen unterscheiden.
Sie ordnen Provision, Steuer und Notarkosten getrennt, bevor Sie Nettoerlös oder Kaufbudget rechnen.
3,57 % vom Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer, ausgewiesen im jeweiligen Angebot.
Beim Kauf von Wohnimmobilien in der Regel ja, nach den gesetzlichen Vorgaben. Die konkrete Regelung steht im Auftrag.
Nein. Das erste Gespräch und eine erste Einordnung sind unverbindlich. Provision entsteht erst mit Maklervertrag und nachgewiesenem Geschäft.
Nein. Steuer, Notar und Grundbuch sind getrennte Positionen. Die Courtage betrifft nur die Vermittlung.
In der Praxis mit wirksamem Kaufvertrag beim Notar. Details stehen in Auftrag und AGB.
Nein. Maßgeblich ist die Vereinbarung für das konkrete Objekt, ausgewiesen im Angebot.
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